Bauturbo
Gegenstand
Mit der Änderung des Paragrafen 246B des Baugesetzbuches hat der Bundesgesetzgeber eine Möglichkeit zur Beschleunigung von Planungen zur Wohnbebauung geschaffen. Dies stellt kommunalpolitisch Interessierte und kommunalpolitische Verantwortungsträger vor Herausforderungen im Hinblick auf
– die zielgerichtete Verfolgung ihrer städtebaulichen Entwicklungsziele
– die Obliegenheiten der Eingliederungsverträge
– die Gleichbehandlung aller Bauträger
Der Referent gibt einen kurzen Abriss über Änderungen in der Bauleitplanung, die mit der Änderung des Paragrafen 246B einhergehen, die unterschiedlichen Herangehensweisen bei der Herbeiführung von Grundsatzbeschlüssen in den kreisfreien Städten und in den Landkreisen und die zwischenzeitlich gewonnen Erfahrungen bei der konkreten Ausgestaltung des Bauturbos in den Gemeinden.
Referent
Thomas Ladzinski ist seit 2019 Stadrat in Dresden und seit 2025 Mitglied des Bundestages.
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