Kommunalpolitische Bedeutung von Regional- und Landesplanung
Die kommunale Bauleitplanung (Flächennutzungs- und Bebauungspläne) sind eine Kernaufgabe der kommunalen Selbstverwaltung. Kenntnisse des Planungsrechts sind für die kommunalen Mandatsträger deshalb eine wichtige Grundlage, um diese Aufgabe sachgerecht ausfüllen zu können. Kommunale Planung setzt auch Kenntnisse über die bundesrechtlichen Vorgaben des Baurechts (BauGB, BauNVO) oder der Raumordnungsrechts (ROG) voraus, um auch die verbindlichen Vorgaben von Bundesraumordnung, Landes- und Regionalplanung für lokale Pläne bewerten zu können. Textliche und kartographische Festlegungen der Raumordnung (Regional- und Landesplanung) basieren auf spezifischen Regelungen, deren Terminologien aus dem normalen Sprachgebrauch nicht verständlich sind.
Eine Einführung in Planungssystematik und Planungssprache ist deshalb für kommunale Mandatsträger unumgänglich. Am Beispiel von verschiedenen Sachthemen (z.B. Ausweisung von Siedlungsbereichen für Wohnen und Gewerbe, Ansiedlung großflächigen Einzelhandels, Windenergie, Rohstoffsicherung oder ökologischen Schutzbereichen) sollen Auswirkungen für die Spielräume der kommunalen Bauleitplanung dargestellt werden.
Referent
Dr. Gerd Rojahn
• Studium der Raumplanung in Dortmund
• Wissenschaftlicher Mitarbeiter Universität Dortmund
• Wirtschaftsreferent Botschaft der Vereinigten Staaten
• Geschäftsführer Wirtschaftsförderungsgesellschaft Stadt Warstein
• Referent für Landesplanung bei der Landesregierung Rheinland-Pfalz von 1995 – 2015
• derzeit beratend tätig im Landtag Nordrhein-Westfalen für den Ausschuss Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen sowie beim Regionalverband Ruhr (RVR)
AUSBLICK
In Rücksprache mit den Teilnehmern soll die Möglichkeit einer Auffrischungsveranstaltung zur Befestigung der Kenntnisstände unter Wiederholung der Anwendungserprobung diskutiert und ein etwa bestehender Bedarf ermittelt werden.
ANMELDUNG
VERANSTALTUNGEN BEI KOBIVESA