Das 1×1 der kommunalen Ratsarbeit – Gestaltungsmöglichkeiten, Rechte und Grenzen
Kurzbeschreibung
Ziel des Seminars soll es sein, die Rechte von Stadt- und Gemeinderäten sowie des Bürgermeisters nach der Sächsischen Gemeindeordnung darzustellen. Dabei geht es auch um das Gleichgewicht zwischen beiden und deren Zuständigkeitsgebieten. Welches Fragerecht hat der Gemeinderat, um an Informationen zu kommen? Welche Einflussmöglichkeit hat der Gemeinderat durch Anträge und Beschlussvorlagen und welche Grenzen gibt es dabei? Dies soll unter Einbeziehung der aktuellen Rechtsprechung und einer Beispielhauptsatzung anhand von Praxisbeispielen erörtert werden. Auch der kommunale Haushalt als das politische Gestaltungswerk des Gemeinderates wird thematisiert.
Referent
Dr. Rolf Weigand war von 2018 bis 2024 Mitglied des Sächsischen Landtages und von 2019 bis 2024 bildungspolitischer Sprecher der AfD- Fraktion im Sächsischen Landtag. Er leitete zudem den Arbeitskreis „Bildung und Wissenschaft“ der AfD-Fraktion. Außerdem war er von 2019-2024 Stadtrat und ist seit 2019 Kreisrat. Damit war er auf kommunaler Ebene bei der letzten Schulnetzplanung mit eingebunden. Seit April 2024 ist er Bürgermeister von Großschirma.
Bildnachweis: https://de.wikipedia.org/wiki/Wei%C3%9Fwasser/Oberlausitz#/media/Datei:Rathaus_Wei%C3%9Fwasser.jpg
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