Wie funktioniert eigentlich die Schulnetzplanung in Sachsen?
Gegenstand
Das Sächsische Schulgesetz sichert jedem Schüler in Sachsen ein adäquates Bildungsangebot in hoher Qualität und in zumutbarer Entfernung zu. Um dies fortlaufend zu gewährleisten, sind die Landkreise und Kreisfreien Städte durch den Gesetzgeber beauftragt, für ihr Zuständigkeitsgebiet einen Schulnetzplan aufzustellen.
Dabei müssen die Festlegungen des Schulgesetzes und des Landesentwicklungsplanes umgesetzt werden. Anhand des vorhandenen Angebots und der Vorausberechnung von Schülerzahlen wird eine entsprechende Planung erstellt und u.a. dem Kreiselternrat und den Gemeinden zur Diskussion vorgelegt. Die Genehmigung des Schulnetzplanes erteilt das Sächsische Staatsministerium für Kultus nach Prüfung der Rechtmäßigkeit und Vereinbarkeit der Pläne mit den schul- und finanzpolitischen Maßnahmen.
Ziel des Seminars ist die Vermittlung von Grundlagen für die Erstellung und Fortschreibung der Schulnetzplanung in Sachsen durch die jeweiligen Landkreise und Kreisfreien Städte. Dabei sollen insbesondere die Mitsprache- und Einflussmöglichkeiten der Gemeinden als Schulstandorte, die durch das im Jahr 2020 geänderte Schulgesetz möglichen neuen Schularten (Oberschule und Gemeinschaftsschule) sowie deren Bedeutung und Finanzierung als Schulen in freier Trägerschaft behandelt werden.
Das Seminar richtet sich vor allem an Gemeinderäte und kommunale Entscheidungsträger, aber auch an Initiatoren und Vereine für einen neuen Schulstandort oder einen Schulartwechsel bzw. auch kommunalpolitische Interessierte.
Referent
Dr. Rolf Weigand ist seit 2018 Mitglied des Sächsischen Landtages und seit 2019 Bildungspolitischer Sprecher der AfD- Fraktion im Sächsischen Landtag. Er leitet zudem den Arbeitskreis „Bildung und Wissenschaft“ der AfD-Fraktion.
Zudem ist er seit 2019 Stadtrat und Kreisrat und war damit auf kommunaler Ebene bei der letzten Schulnetzplanung mit eingebunden.
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